Entscheidungen zur Kinderbetreuung auf der Gemeindevertretersitzung am 21.02.2017

Veröffentlicht am 24.02.2017 in Kommunalpolitik

In der Gemeindevertretersitzung am 21.02.2017 sind wichtige Entscheidungen zur Kinderbetreuung getroffen worden.

Erstes wichtige Thema war erneut der Standort des neuen Kindergartens. Die Alternative war Feuerwehr oder Pfaffenberg. Der Antrag der Grünen, den neuen Kindergarten auf dem gemeindeeigenen Gelände gegenüber der Feuerwehr zu errichten, fand keine Mehrheit. Stattdessen wurde der Standort am Pfaffenberg erneut bestätigtEin Grund für die Bestätigung ist, das die Entscheidung für den Standort am Pfaffenberg in der Sitzung am 20.12. bereits mit großer Mehrheit getroffen wurde. Die Zusatzkosten durch die notwendige Abfuhr des schwermetallhaltigen Bodens auf dem Gelände am Pfaffenberg waren zwar im Dezember noch nicht bekannt. Aber die Summe von Kaufpreis und Zusatzkosten ist immer noch akzeptabel. Somit sind die wesentlichen Entscheidungen für den Bau des neuen Kindergartens getroffen und die Vorbereitungen für die Erdarbeiten und den Bau können endlich beginnen.

Aufgrund der Zustimmung zu einem SPD-Antrag bleibt es bei den einheitlichen Betreuungszeitmodellen für die Krippe Schatzkiste, den Kindergarten Schatzkiste und die Kindertagestätte Stiftstraße:

  • 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr (ohne Mittagessen)

  • 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr

  • 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Die Einführung der neuen Betreuungszeitmodelle und der erhöhten Elternbeiträge wird um einen Monat auf den 01.04.2017 verschoben, weil sonst die Zeit für die Vorbereitung nicht ausreicht.

Die Kita Stiftstrasse schafft es aber auch bis zum 01.04. nicht, die neuen Betreuungszeiten einzuführen. Die SPD hat deshalb beantragt, die neuen Betreuungszeiten bei der Kita Stiftstrasse erst zum neuen Kindergartenjahr 2017/2018 einzuführen. Dem hat die Gemeindevertretung zugestimmt. Bis dahin gilt für die Kita Stiftstrasse:

  • 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr (ohne Mittagessen)

  • 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr

  • 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Der Wechsel der gewählten Betreuungszeiten ist für jedes Kind einmal im Kalenderhalbjahr möglich, die Beschränkung auf einmal im Kalenderjahr ist dank unseres Antrages wieder vom Tisch. Die Verwaltung kann jedoch die genauen Termine selbst festlegen, zu denen der von den Eltern gewünschte Wechsel der Betreuungszeiten für Ihr Kind wirksam wird.

Die endgültige Fassung der drei Satzungen für die Kinderbetreuung kann mit diesen Entscheidungen erstellt werden. Die Satzungen enthalten die Regeln für die Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen (Benutzersatzung), die Elternbeiträge (Beitragssatzung) und die Mitbestimmung der Eltern (Satzung zu Elternversammlung und Elternbeirat).

Wir hoffen, dass die Information über die getroffenen Entscheidungen alle Eltern umgehend erreicht. Dazu soll auch dieser Artikel beitragen. Die Verwaltung hat jetzt die umfassende Aufgabe, die Beschlüsse zeitgerecht umzusetzen. Dazu wünschen wir ihr viel Erfolg.

 

Karl-Hermann Breyer

 
 

Unser Landtagsabgeordneter

Bijan Kaffenberger

Unser Bundestagsabgeordneter

Andreas Larem

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