Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so früh wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beantragt werden.
In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundeswahlleiters.