Blockiert Bürgermeister Muth mit seinem Einspruch das Bauvorhaben am Bahnhof?

Veröffentlicht am 05.02.2019 in Allgemein
Planungsbeispiel für das Wohnen am Gemeinschaftspark
Planungsbeispiel für das Wohnen am Gemeinschaftspark

Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen sind der Meinung, dass Wohnen in Mühltal unabhängig vom Geldbeutel möglich sein soll. Mühltal liegt im Ballungsbereich Rhein-Main, viele Menschen finden in dieser Kernzone Arbeit und wollen in Arbeitsplatznähe wohnen. Ihr Radius wird durch eine gute Anbindung des ÖPNV erweitert. Besonders angetan sind wir von dem Vorhaben eines Investors, am Bahnhof Sozialwohnungen, bezahlbaren Wohnraum, auf Studenten zugeschnittenen Wohnraum und frei finanzierten Wohnraum gemeinsam anzubieten. Das Projekt heißt „Integratives Wohnen am Gemeinschaftspark“, der Investor ist die Firma Vicanus, eine Firma aus der Region. Sie ist die Eigentümerin des Grundstückes. In dem Projekt sollen neue Wege beschritten werden: 17 preiswerte Massivholzhäuser mit 68 Wohnungen in moderner Architektur aus Holz und Glas sind dort geplant. Preiswerter Wohnraum stößt in Mühltal bei jedem Projekt auf erheblichen Widerstand. In diesem Fall war die FDP von Anfang an ein entschiedener Gegner des Projektes. Sie möchte lieber, dass dort z.B. ein Hotel gebaut wird.

Die Gemeindevertretung hat mit den Stimmen von CDU, SPD und den Grünen den Aufstellungsbeschluss zur planerischen Entwicklung am 02.02.2016 getroffen. Die Gemeinde hat sich mit dem Investor nach langem Ringen zwischen den Fraktionen auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Am 07.11.2017 wurde es von der Gemeindevertretung beschlossen. Das Eckpunktepapier fordert u.a., das der Vorhabenträger für die Finanzierung eine Plausibilitätsbestätigung durch ein Finanzinstitut vorlegt.  Die erste Plausibilitätsbestätigung wurde von der Verwaltung als nicht ausreichend zurückgewiesen. Das Finanzinstitut forderte für die Erstellung eines konkreten Finanzierungsangebots u.a. eine detailliertere Planung und aktuelle Angebote von allen wichtigen Komponenten. Der von der Gemeindevertretung festgelegte Termin 31.10.2018 konnte deshalb vom Vorhabenträger nicht eingehalten werden. Er bat um Fristverlängerung. Die Frist wurde von der Gemeindevertretung mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen auf den 11.01.2019 verlängert. 

Bürgermeister Muth (FDP) hat diesem Beschluss widersprochen und den Stopp des Projektes verlangt. Als Begründung teilte er mit, dass durch die Fristverlängerung ein Vertrauenstatbestand entstehe, der zu einer Schadenersatzklage führen könne. 
Bis zum 11.01.2019 hat der Vorhabenträger Unterlagen bei der Gemeinde und auch bei CDU, SPD und Grünen vorgelegt. Die Verwaltung wurde offenbar angewiesen, die Unterlagen des Vorhabenträgers nicht an die Gremien weiterzuleiten. Somit hatten weder der Gemeindevorstand noch die anderen Fraktionen Kenntnis von den Unterlagen erlangt.

Die Unterlagen einschließlich der mündlichen Erläuterungen zeigen nach unserer Auffassung, dass die Finanzierung des Projektes plausibel ist. Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben gemeinsam den Antrag gestellt, dass die Unterlagen in den Ausschüssen allen Fraktionen erläutert und mit allen besprochen werden, damit die Gemeindevertretung beschließen kann, ob sie das Finanzierungskonzept für das Projekt plausibel hält oder nicht. 
Die Vorhabenträger haben zudem am 15.01.2019 durch eine eidesstattliche Versicherung auf Schadenersatzklagen verzichtet, die sich aus einem Vertrauenstatbestand ableiten lassen könnten. Das Wohl der Gemeinde ist durch die Fristverlängerung also nicht gefährdet. Die Begründung für den Widerspruch des Bürgermeisters ist damit hinfällig. 

Die Gemeindevertretung musste in Ihrer Sitzung am 15.01.2019 über den Widerspruch des Bürgermeisters entscheiden. Leider kannten die Fraktionen Die Mühltaler, Linke und Fuchs die neuen Informationen der Firma Vicanus nicht, weil die Verwaltung darüber nicht informiert hatte. Die Gemeindevertretung hat mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen den Widerspruch des Bürgermeisters nicht akzeptiert und die Fortsetzung des Projektes beschlossen.
Die Aufgabe eines Bürgermeisters ist es, die Beschlüsse der Gemeindevertretung umzusetzen. Das gilt auch, wenn er persönlich anderer Auffassung ist. Wir können nur darum bitten, dass der Bürgermeister den Beschluss akzeptiert und die eingereichten Unterlagen wie üblich an die Gremien weiterleitet. Die bisherigen Gespräche mit ihm deuten leider nicht darauf hin. Es ist deshalb zu befürchten, dass er der Mehrheitsentscheidung der Gemeindevertretung erneut widerspricht und der Fall beim Verwaltungsgericht landet. 

Ein weiteres Bauvorhaben wird dann auf Monate blockiert. Wem hilft das? Der großen Anzahl von Wohnungssuchenden bestimmt nicht.

Karl-Hermann Breyer (SPD), Thomas Hölscher (CDU), Markus Marquardt (Bündnis 90/Die Grünen)

 
 

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