Die Legende vom Rechtsfehler

Veröffentlicht am 28.02.2019 in Allgemein

Die ursprünglich religiös getönte Bedeutung des Begriffs Legende hat sich heute zunehmend verändert: man verwendet den Begriff heute eher für eine Behauptung, die nicht ganz der Wahrheit entspricht. Wenn zum Beispiel von der Fraktion Fuchs und den ihr folgenden Kreisen unermüdlich behauptet wird, die Entscheidung der Gemeindevertreter über die Zulassung eines Bürgerbescheids sei "rechtsfehlerhaft" wie auch das Verwaltungsgericht Darmstadt, ja sogar der VGH Hessen in Kassel festgestellt habe, so lässt diese Aussage Zweifel an juristischer Einsicht zu. Der VGH Hessen hatte beide Urteile des VG Darmstadt in den Verfahren gegen die Gemeinde kassiert und sah sich veranlasst, in der letzten Urteilsbegründung explizit darauf hinzuweisen, dass "er (= der Senat des VGH; Anm. des Verfassers) entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Aussage zur grundsätzlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemacht hat (Ende des Zitats)". Der Senat sah sich zu dieser Klarstellung genötigt, da das VG Darmstadt die Ansicht über die grundsätzliche Rechtsmäßigkeit des Bürgerbegehrens, aus der ja auch die Rechtsfehlerhaftigkeit der Entscheidung der Mühltaler Gemeindevertreter abgeleitet wird, übernommen hatte.

Die Mehrheit der Mühltaler Gemeindevertreter - im Gegensatz zu den Vertreterinnen und Vertretern der Initiativen durch Wahlen demokratisch legitimiert, dennoch aber gerne als Vertreter der "falschen" Demokratie bezeichnet - sahen in dem zur Unterschrift unter das Bürgerbegehren auffordernden Text, der eine kausale Verbindung, dass die Bergstraße infolge des Bauverkehrs zwingend auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger anschließend saniert werden müsse herstellt, eine unzulässige Irreführung. Schließlich wurde seit Jahren kein Anwohner in Mühltal zu Kosten bei grundhaften Straßensanierungen mehr herangezogen und der zu erwartende Baustellenverkehr, auf über zehn Jahre verteilt, wurde für deutlich geringer erachtet. 
 
Dass es sich dabei um ein vorgeschobenes Argument der Initiativen handeln kann, geeignet, auch latente Ressentiments nach dem Motto "Die machen den Profit - wir tragen die Lasten" gegen die Stiftung Diakonie zu wecken, zeigt die Fahrplanumstellung der DADINA zum Jahreswechsel 2018/19. Nun fahren zwei Linien (N und NE) laut Fahrplan 240 mal pro Woche mit 18 t schweren Citarobussen durch die Bergstraße und bringen damit pro Woche 4320 zusätzliche Tonnen Belastung auf die Straße. Das entspricht der Belastung von 120 4-achsigen LKW mit 36 t zulässigem Gesamtgewicht pro Woche. Ein Protest gegen diese deutliche Belastung der Straße, verbunden mit einer Forderung nach einer alternativen Linienführung, unterblieb!

Obwohl das oben erwähnte Urteil ebenso klarstellt, dass ein Bürgerbegehren im gegenwärtigen Verfahren nicht mehr durchgeführt werden kann, wird weiter an der Legende gestrickt, die Gemeindevertretung habe fehlerhaft entschieden, die Ergebnisse der bisher abgeschlossenen Gerichtsverfahren seien unrechtsmäßig und ein Bürgergehren müsse stattfinden. Hier kann ich schon von einer Obsession sprechen und nicht mehr von diskursiven Meinungen, in denen auch schon ein Keim eines Kompromisses liegen könnte. Mir fehlt auch die Einsicht in die besonderen juristischen Kompetenzen der Berater der Initiativen. Zwei kassierte Urteile und eine krachende Abfuhr eines Eilverfahrens gegen den Vorsitzenden der Gemeindevertretung sprechen da eine andere Sprache. Auch in der These von dem Mehr an echter Demokratie und - daraus resultierend - dem Übergewicht der falschen ( = parlamentarisch verfassten ) Demokratie, sehe ich einen "populistisch" getönten Beitrag, der gerade in diesen Tagen geeignet ist, weiteres Misstrauen gegenüber den parlamentarischen Gremien Vorschub zu leisten.

Ich sehe durchaus eine Gefahr, dass berechtigte Bürgerbegehren durch nicht rechtsfehlerhafte Ablehnungen seitens parlamentarisch Gremien behindert werden können. Dem kann aber entgegen gewirkt werden, wenn schon bei der Formulierung der Fragestellung eines Bürgerbegehrens fachlicher und kompetenter juristischer Sachverstand die Feder führt und allzu starke emotionale Beteiligung dem untergeordnet wird.

Dieter Heymann
Mitglied der Mühltaler Gemeindevertretung

 
 

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