Mühltal schafft Straßenausbaubeiträge ab

Veröffentlicht am 22.10.2019 in Allgemein

Laut der Bürgerinitiative „Straßenbeitragsfreies Hessen“ haben 65 hessische Kommunen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, darunter Ober-Ramstadt und Roßdorf. In mehr als 300 anderen hessischen Städten und Gemeinden werden jedoch nach wie vor Gebühren für Grundstückseigentümer fällig, wenn vor ihrem Haus oder in ihrem Ortsteil eine Straße grundhaft saniert wird. 

Der Hessische Landtag beschloss im Jahr 2018, dass es den Kommunen in Zukunft freigestellt wird, ob sie Beiträge erheben oder nicht. Dies aber führt „in der Praxis zu der Situation, dass finanzstärkere Kommunen auf die Beiträge verzichten, finanzschwache dazu aber nicht in der Lage sind“, beklagt die SPD. Sie schlägt Sonderzuweisungen durch das Land Hessen anstelle der Straßenausbaubeiträge vor.

Die Gemeinde Mühltal hatte 2015 „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ (WS) beschlossen, um grundhafte Sanierungen von Straßen und Gehwegen finanzieren zu können. Das war sicherlich gut gemeint. Demnach sollten sich alle Grundstücksbesitzer im Ortsteil an den Kosten beteiligen, nicht nur die Anlieger. Da die Satzung zu den WS leider sehr kompliziert ist, hatte die Gemeinde eine Firma beauftragt, die Grundlagen für die Einführung zu schaffen. 180.000 € wurden dafür ausgegeben. Angewendet wurde diese Satzung bis heute jedoch nicht. Bürgermeister Muth entschied, dass es trotz der neuen Gesetzeslage bei der Satzung bleibt. 

Für eine Anwendung der WS sprechen die Einnahmen der Gemeinde. Bei einer Anwendung z.B. in Trautheim, müssten die dortigen Grundstückseigentümer 63% der Kosten für die grundhafte Sanierung von Straßen in Trautheim übernehmen, 37% müsste die Gemeinde selbst zahlen. 

Gegen die Anwendung der WS sprechen die damit verbundenen hohen Verwaltungskosten sowie die mangelnde Akzeptanz. Diese ist gering, weil ja nicht nur die Grundstücksbesitzer im Ortsteil die Straßen und Gehwege nutzen, die saniert werden sollen. Die Verwendung von allgemeinen Steuern wird von vielen –so auch von der SPD Mühltal – als die richtigere Lösung angesehen. Auf jeden Fall ist diese Lösung die kostengünstigste, weil die aufwendige Verwaltung für die WS entfällt.

Nun zählt die Gemeinde Mühltal leider nicht zu den finanzstarken Gemeinden. Dennoch hat die Gemeindevertretung am 24.09.2019 im zweiten Anlauf, aber dieses Mal mit deutlicher Mehrheit, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. 

Kann nach Abschaffung der WS überhaupt noch eine Straße grundhaft saniert werden? Engpass für die Realisierung von Investitionen war in den letzten Jahren häufig der Abwicklungsprozess und nicht die Finanzierung. Eine Straße wird deshalb nur grundhaft saniert werden können, wenn die Priorität der Sanierung sehr hoch ist. 

Bei einer Begrenzung der Investition z.B. auf 1 Mio € würde der Ergebnishaushalt der Gemeinde in den nächsten 5 Jahren durch die Einführung der WS stärker belastet als durch ihre Abschaffung. Die Verwaltungskosten für die WS wären in diesem Zeitraum höher als die Erträge aus den WS.

Bis 2024 sollte es gelingen, die Mehrheit im Hessischen Landtag zu überzeugen, dass das Land Hessen Sonderzuweisungen für die grundhafte Sanierung von Gemeindestraßen leistet und damit die Straßenausbaubeiträge in Hessen der Geschichte angehören. In 7 Bundesländern gibt es bereits keine Straßenausbaubeiträge mehr.

Karl-Hermann Breyer

 
 

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