Neue Kostenbeitragssatzung für die Kinderbetreuung

Veröffentlicht am 03.08.2018 in Allgemein

Das Gesetz zur Beitragsbefreiung ist im Mai vom Hessischen Landtag verabschiedet worden. Dieses gilt für Kinder über drei Jahren und für eine Betreuung bis zu sechs Stunden. Das BAMBINI Programm (Beitragsbefreiung von 5 Stunden im letzten Kindergartenjahr) wird damit abgelöst. Das ist für viele Eltern eine sehr gute Nachricht.

Die Gemeinde Mühltal wird sich an dieser Beitragsbefreiung beteiligen. Sie muss dafür ihre Kostenbeitragssatzung anpassen. Die Verwaltung hatte dazu einen Entwurf erstellt.

Dieser Entwurf enthält erhebliche Erhöhungen. Warum? Den geplanten Aufwendungen für die gemeindlichen Tageseinrichtungen von 2 Mio € stehen geplante Erträge von ca. 620.000 € gegenüber (darunter 300.000 € Elternbeiträge). Die Verwaltung möchte den Eigenanteil der Eltern deutlich steigern, in dem der Stundensatz für die Nachmittagsstunden nahezu verdoppelt wird. Bereits 2017 hatte sie den Antrag gestellt, die Elternbeiträge jährlich um 10% zu erhöhen. Der Antrag wurde damals abgelehnt.

In einem gemeinsamen Ausschuss war innerhalb der Fraktionen Einigkeit in vielen Punkten erzielt worden:

  • Die Betreuungsmodelle bleiben unverändert
  • Die Geschwisterregelung bleibt bestehen, es werden aber nur Kinder berücksichtigt, für die Beitrag bezahlt wird.
  • Die Gebühren im U3 Bereich steigen nur um 5% - wie von FUCHS und SPD beantragt- und nicht um von den anderen Fraktionen geforderte 10%.
  • Die von der SPD Fraktion beantragten textlichen Änderungen der Beitragssatzung werden übernommen. Dazu gehört eine neue Regelung bei verspäteter Abholung.

Diese Punkte wurden in die neue Kostenbeitragsatzung aufgenommen.

Strittig waren jedoch die Elternbeiträge im Ü3 Bereich:

Das Gesetz gibt vor, wie die Beiträge für längere Betreuungszeiten festzulegen sind. Dazu ist aus der Kostenbeitragssatzung ein Referenz-Stundensatz zu ermitteln. Für Mühltal beträgt er 1,20 € pro Stunde.

Welchen Einfluss hat die Einführung der Beitragsbefreiung auf die Erträge der Gemeinde? Laut Gesetz werden für jedes Kind 135,60 EUR pro Monat an die Gemeinde bezahlt. Die Eltern haben dazu als Unterstützung eine sehr detaillierte Rechnung für die gemeindlichen Tageseinrichtungen erstellt. Wir haben die Berechnungen begleitet. Die Einnahmen der Gemeinde erhöhen sich danach um ca. 28.000 €, wenn der Stundensatz von 1,20 €/h zugrunde liegt.

Deshalb sind viele Eltern der Meinung, dass es keine Kostenerhöhung geben soll.

Wir haben uns gefreut, dass die Elternvertreter sich engagieren, um Klarheit zu schaffen. Andere Fraktionen haben die Elternvertreter scharf angegriffen und die angespannte wirtschaftliche Lage der Gemeinde beschworen.

Im Satzungsentwurf wird der Stundensatz am Nachmittag um 50% erhöht (auf 1,80 €/h). Die ersten 6 Stunden werden freigestellt, aber die folgenden Stunden werden deutlich teurer. Die Verwaltung nutzt die Gelegenheit, die eigenen Einnahmen weiter zu erhöhen.

In einem SPD Änderungsantrag wird der Kompromiss der Elternvertreter aufgegriffen: eine Erhöhung des Stundensatzes um 30% (auf 1,56 €/h). Damit sind die Elternbeiträge auch im letzten Kindergartenjahr geringer als bisher.

Die Einnahmen der Gemeinde steigen beim SPD Änderungsantrag um 40.000 EUR, bei dem Entwurf der Verwaltung um 48.000 €. Für die SPD ist die Beteiligung der Eltern und ihre Zustimmung sehr wichtig. Für sie erbringt die Gemeinde die Dienstleistung „Kinderbetreuung“. Dies sehen einige Fraktionen offenbar ganz anders. Der SPD Änderungsantrag wurde leider abgelehnt.

Am 17.07. wurde die Kostenbeitragssatzung von der Gemeindevertretung beschlossen. Sie gilt ab 01.08.2018. Für viele Eltern ist sie ein erheblicher Vorteil, weil die Beiträge für Kinder über 3 Jahren deutlich geringer sind:

  • 07:30 bis 13 Uhr: 0 € (bisher 132,50 €, im letzten Kindergartenjahr 12,50 €)
  • 07:30 bis 15 Uhr: 54 € (bisher 182,50 €, im letzten Kindergartenjahr 62,50 €)
  • 07:30 bis 16:30 Uhr: 108 € (bisher 220 €, im letzten Kindergartenjahr 100 €)

Ziel der SPD in Hessen ist es, schrittweise die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ganz abzuschaffen. Das erleichtert beiden Elternteilen, berufstätig zu sein. Der freie Vormittag und die jetzt beschlossene 50-prozentige Erhöhung der Stundensätze für den Nachmittag erinnert doch sehr an das traditionelle Familienbild: Die Mutter soll allenfalls halbtags arbeiten und ansonsten die Kinder selbst betreuen. Der Alltag bei den meisten Familien sieht jedoch zunehmend anders aus, nicht nur bei Alleinerziehenden.

Dr. Karl-Hermann Breyer
SPD Fraktion

 
 

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