Der Hessische Landtag hat beschlossen, dass die Kommunen seit 2013 anstelle einmaliger Anliegerbeiträge bei einer grundlegenden Straßensanierung, auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben können. Das soll die Anwohner von bisher oftmals hohen einmaligen Anliegerbeiträgen entlasten. Das Gesetz trägt aus Sicht der SPD Mühltal zugleich der Tatsache Rechnung, dass vom Ausbau einer Straße nicht nur die direkten Anwohner, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger profitieren, welche die Straßen nutzen.
Die Erhebung eines einmaligen Straßenbeitrags bei einer grundhaften Erneuerungen von Straßen barg in der Vergangenheit häufig großes Konfliktpotenzial. Dies lag einerseits an den teilweise sehr hohen Summen von nicht selten über 10.000 €, die seitens der Kommunen von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert werden mussten. Andererseits gründete der Streit auch in den Feststellungen zur Einordnung der betroffenen Straße als Anlieger-, inner- oder überörtlicher Durchgangsstraße. Je nach Klassifizierung der Straße werden die Baukosten in der Gemeinde Mühltal zurzeit zu 75%, 50% oder 25% auf die Straßenbeitragsschuldner umgelegt. Die SPD Mühltal hat die Hoffnung, dass derartige hohe Einmalbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zukünftig abgemildert und Streitigkeiten der vorbeschriebenen Art zwischen der Gemeinde Mühltal und den Straßenbeitragsschuldnern vermieden werden. Im Vorfeld fanden zum Thema „Straßenbeiträge“ in den Ortsteilen Nieder-Ramstadt, Traisa, Nieder-Beerbach, Waschenbach und Frankenhausen teilweise sehr gut besuchte öffentliche Informationsveranstaltung statt. Wie die neue Satzung und die Abrechnungsgebiete im Einzelnen aussehen werden, wird nachdem den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung nun durch die Gemeindeverwaltung erarbeitet und anschließend den Gremien erneut zur Diskussion vorgelegt. Gerne können Sie die Arbeit der SPD Mühltal durch Ihre Mitarbeit, sowie als Mitglied unterstützen.