Wie gefährlich ist 5G? - Antworten auf Fragen der Bürgerinitiative für ein strahlungsarmes Mühltal

Veröffentlicht am 04.03.2021 in Kommunalpolitik

Nach 2G, 3G und 4G (FTE) ist die nächste Generation 5G des Mobilfunks in Vorbereitung. 5G erlaubt die parallele Bedienung von vielen Nutzern und Geräten mit hoher Datenrate und kurzer Übertragungszeit (Latenz). Es gibt Bedenken, ob der 5G-Ausbau ein gesundheitliches Risiko mit sich bringt. In Mühltal hat sich deshalb die „Bürgerinitiative für ein strahlungsarmes Mühltal“ gegründet, die vor Gesundheitsschäden durch 5G warnt. Wir möchten zeigen, wo aus unserer Sicht mögliche Risiken bestehen könnten.

Für die Nutzung von 5G sind zwei unterschiedliche Frequenzbereiche vorgesehen: FR1 unterhalb von 6 GHz und FR2 zwischen 24 und 53 GHz. Derzeit sind in Deutschland lediglich Frequenzen im FR1-Bereich vergeben, weshalb wir die Diskussion über 5G in Mühltal hier auf diesen Bereich beschränken. Viele technische Aspekte von 5G im FR1 sind mit den bisherigen Mobilfunkstandards vergleichbar.  5G im FR1 nutzt denselben Frequenzbereich wie die derzeit verbreiteten Mobilfunkstandards, genauso wie die WLAN-Router. Letztere nutzen seit jeher 2,4 Ghz und seit kürzerem auch 5 Ghz, weshalb auch dort eine Abkürzung 5G auftaucht, die man nicht mit der Mobilfunktechnologie verwechseln sollte. Innerhalb einer Frequenzbereichs werden sogenannte Frequenzbänder vergeben, die nach der Hauptfrequenz benannt sind. Je höher das Frequenzband ist, umso mehr Nutzer können bedient werden, aber umso kürzer ist die Reichweite vom Sender zum Empfänger. Daher werden die höheren Frequenzbänder in Städten vergeben, die mittleren im kleinstädtischen Bereich und die niedrigen im ländlichen Bereich.

Die Vorteile von 5G bestehen in allen Frequenzbändern, nämlich höhere Anzahl an Nutzern, geringere Strahlungsdosis pro Datenmenge und kürzere Antwortzeiten.

Die maximale Leistungsdichte der öffentlichen Mobilfunknetze ist bei 3G, 4G und 5G laut gesetzlicher Vorgabe gleich (10 W/m²).

Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, können daher zu einem großen Teil auf 5G im FR1 übertragen werden. Zu den zahlreichen Studien zu Risken des Mobilfunks schreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):

Der Verdacht, dass hochfrequente elektromagnetische Felder von Mobilfunk-Basisstationen negative gesundheitliche Wirkungen haben könnten, wie zum Beispiel Krebserkrankungen, sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Studien, die einen derartigen Zusammenhang beobachten, weisen meist methodische Mängel auf und berücksichtigen beispielsweise die wichtigsten Risikofaktoren für Krebs (Alter, Geschlecht, Rauchen, Ernährung, etc.) nicht. In sorgfältig durchgeführten Studien wurde bisher kein Zusammenhang beobachtet.

Die Gesamtbewertung von zahlreichen Studien zeigt, dass kein schädlicher Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Hoden und Samenzellen nachgewiesen wurde - weder beim Menschen noch bei Tieren, noch an Samenzellen im Reagenzglas.

Die Ergebnisse der INTERPHONE-Studie zeigen insgesamt kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren oder Tumoren des Hörnervs durch langandauernden Gebrauch von Mobiltelefonen“.

Trotzdem bleiben Unsicherheiten bestehen. Das Smartphone muss als Sender die Strecke zur Basisstation genauso überwinden wie umgekehrt. Bei schlechtem Empfang sendet das Smartphone mit maximaler Leistung und stellt damit aus Sicht der meisten Wissenschaftler das größere Risiko dar. Deshalb hat das BfS Vorsorgeempfehlungen herausgegeben. Das Smartphone soll beim Telefonieren möglichst nur kurz direkt am Ohr genutzt werden. Das gilt vor allem für Kinder. Bei längeren Gesprächen oder beim Surfen im Internet soll ein ausreichender Abstand zum Körper eingehalten werden. Beim Kauf soll auf einen möglichst niedrigen SAR-Wert (Spezifische Adaptionsrate) geachtet werden.

Risiken sieht das BfS weniger bei den Basisstationen des Mobilfunks, auch weniger bei den hochfrequenten elektromagnetischen Wellen, sondern eher beim Smartphone.

Das BfS geht nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei den vergebenen 5G Frequenzen aus, wenn die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

In Zukunft sind für 5G auch höhere Frequenzbänder im Frequency Range 2 (FR2) vorgesehen, das ist z.B. das 26 GHz oder 40 GHz Band. In diesen Frequenzbändern geht es vor allem um neue Anwendungen. Da für diesen Bereich bislang nur wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen, sieht das BfS noch Forschungsbedarf über die gesundheitlichen Auswirkungen.

Die SPD setzt sich im Landkreis und auch in Mühltal für die Verkabelung mit Glasfaser bis zum Haus ein. Damit wird eine zukunftssichere Versorgung für Firmen, Schulen, Verwaltungen und Haushalte auf höchstem Niveau erreicht. „5G ist die notwendige Ergänzung, z.B. für mobile Anwendungen“ sagt Landrat Klaus Peter Schellhaas auf die Frage, ob wir dann noch 5G brauchen. Aus diesem Grunde ist auch die SPD in Mühltal für den flächendeckenden Ausbau im Bereich FR1.

Die Quellen zu den Aussagen in diesem Artikel sind: BfS, Inside-Digital, Arrow, BImSchV

Die „Bürgerinitiative für ein strahlungsarmes Mühltal“ hat uns einen Fragenkatalog mit 5G-retchen Fragen zugesandt, die wir im Folgenden beantworten wollen.

  1. Wie wichtig ist Ihrer Partei der kabelgebundene Glasfaserausbau hier in Mühltal bis an jedes Haus/Gebäude gegenüber dem zusätzlichen flächendeckendem Ausbau von mobilem 5G ab 3 GHz, für das viele weitere Sendeanlagen nötig wären? Wo liegt Ihre Priorität?
    Glasfaser-Ausbau wird bereits von der Gemeinde unterstützt und sollte das Rückgrat für hohe Datenraten sein. Dieser kommt zustande, wenn 40% der Mühltaler Bürger sich für eine Nutzung registrieren. Das Engagement Ihrer Bürgerinitiative für Glasfaser zu werben ist herzlich willkommen.
  2. Wenn Ihrer Partei der Ausbau hier in Mühltal mit 5G wichtig ist: worin sehen Sie den konkreten Nutzen einer flächendeckenden mobilen Versorgung mit 5G, obwohl viele mobilen Anwendungen (inkl. dem autonomen Fahren) bereits mit bestehender Mobilfunktechnologie wie WLAN und LTE funktionieren bzw. funktionieren würden?
    Der Vorteil von 5G sind eine höhere mögliche Anzahl an Nutzern pro Frequenzband, geringere Strahlungsdosis pro Datenmenge und kürzere Antwortzeiten. Für Mühltal spielt das autonome Fahren eine untergeordnete Rolle. Bei der Auto-zu-Auto-Kommunikation könnte 5G in Zukunft allerdings ein Plus an Sicherheit und Stauvermeidung beitragen, wenn es um Bundesstraßen und Autobahnen geht. Das Mobilfunknetz entlang deutscher Autobahnen ist sehr lückenhaft. Es bietet sich natürlich an, dort eine neue Technologie einzusetzen, die mehr Benutzer und höhere Datenströme verkraftet. Das muss nicht unbedingt mit der 26 GHz-Technologie geleistet werden.
  3. Der Leiter des Technikfolgenausschusses des Bundestages, Prof. Armin Grunwald, nennt 5G ein Experiment am Menschen. Was kann aus Ihrer Sicht damit gemeint sein?    
    Herr Grunwald zielt wahrscheinlich auf die Wirkungsweiseweise von Millimeterstrahlung, insbesondere auf die mögliche Schädigung von Haut und oberflächennahen Zellen ab und auf die erhöhte Strahlungsdosis aufgrund von extremem Beamforming. Dies sind Bedenken, die den Ausbau von 5G im FR2 betreffen und für Mühltal im Moment nicht zur Diskussion stehen.
  4. Brüssel, Genf, die Bürgermeister von elf großen französischen Städten, 594 italienische Gemeinden sowie deutsche Kommunen wie Starnberg, Bad Wiessee und v. m. haben sich für ein Moratorium zu 5G ausgesprochen.
    Können Sie sich vorstellen, in Mühltal den Beispielen von Brüssel, Genf und anderen zu folgen, die für sich einen vorläufigen 5G-Stopp verhängt haben, bis die Risiken sicher geklärt sind?     
    Das Genfer Moratorium bezieht sich nach unseren Erkenntnissen explizit auf den Ausbau von 5G im FR2. Wenn die Nutzung in diesem Bereich für Mühltal in greifbare Nähe rückt, werden wir uns intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Derzeit ist die Studienlage zu der Technologie noch zu dünn, um das Risiko vernünftig zu bewerten.
  5. Wer soll die Haftung bei Schäden durch Mobilfunk tragen? Der Betreiber oder die Allgemeinheit? Die Schweizer Rückversicherung Swiss Re hat Mobilfunkstrahlung schon 2013 in die höchste Risikokategorie eingestuft. D.h., Schäden durch Mobilfunk sind nicht versicherbar (Haftpflicht-Deckungsausschluß für Anlagen und Handy). Wie wollen Sie mit diesem Risiko umgehen? 
    Sofern die Betreiber gegen die gesetzlichen Richtlinien, z.B. bezüglich der maximalen Leistunsdichte, verstoßen, tragen diese das Haftungsrisiko. Das Restrisiko für Schädigungen trotz Einhaltung der Bestimmungen wird, wie in anderen Bereichen auch, von der Allgemeinheit getragen. (Wenn am Bahnhof Mühltal ein abbrechender Ast einen Fußgänger verletzt, haftet die Gemeinde nicht, sofern sie die Bäume regelmäßig inspiziert.) Ein Augenmerk sollte aber unbedingt auf neuen Studien zu 5G liegen, um über mögliche Gesundheitsgefahren früh informiert zu sein und auch prophylaktisch handeln zu können. Für Hinweise auf solche Publikationen wären wir der Bürgerinitiative sehr dankbar.

Karl-Hermann Breyer und Helmut Hänsel

 
 

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