Das Bürgerbegehren ernst nehmen!

Veröffentlicht am 23.11.2020 in Kommunalpolitik

Die Zustimmung der SPD Mühltal zum Aufstellungsbeschluss „Wohnbebauung am Bahnhof“ war wohl überlegt. Wir sind der Meinung, dass auch in Mühltal Wohnungen auf dem freien Markt und im preisgünstigen und sozialen Sektor notwendig sind. Mühltal, als Gemeinde im Einzugsbereich des Rhein-Main-Gebietes, kann nicht einseitig an dessen Vorteilen (Gehaltsniveau, Arbeitsplatzangebot, Infrastruktur, Kultur etc.) teilhaben, sich aber als negativ bewerteten Einflüssen eines Verdichtungsraumes gegenüber verschließen, indem es z.B. maßvollen, sozial ausgewogenen Zuzug verhindert. Mühltal kann sich nicht einerseits als günstigen Standort für Gewerbesteuer einbringende Industrieunternehmen darstellen, deren Mitarbeiter*innen aber zugleich weite Anfahrtswege zumuten. Wir glauben auch nicht, dass der Zuzug von einigen hundert neuen Bürger*innen innerhalb von einem Dutzend Jahren, das stabile soziale Gefüge gefährdet oder das Spannungsfeld zwischen Natur und „städtischem“ Charakter gravierend verändert und sich die Entwicklung der Infrastruktur dem  Bevölkerungszuwachs nicht anpasst. Mit dieser Position stellen wir uns dem Bürgerwillen, der sich entweder durch Wahlen oder in Formen direktdemokratischer Beteiligung äußert. Ein Bürgerbegehren ist eine solche Hinwendung des parlamentarisch-verfassten System zu einer direktdemokratischen Beteiligung der Bürger*innen. In Mühltal wird derzeit über ein Bürgerbegehren der Initiative Verkehrswende und Naturschutz (IVuN) gegen die Wohnbebauung am Bahnhof diskutiert. Über 10% der Wahlberechtigten Mühltals haben für ein Begehren gestimmt! Dieses Bürgervotum nehmen wir ernst!

Bürgerbegehren sind demokratisch verfasste Elemente. In Hessen wird das Verfahren durch den § 8b der HGO (Hess. Gemeindeordnung) geregelt. Zahlreiche Organisationen geben Anleitungen, und eine Fülle von Gerichtsentscheidungen helfen, im Vorfeld ein solches Verfahren angemessen einzuleiten und durchzuführen. All diese Vorgaben, die Grundlagen sachlichen Umgangs mit dem Element „Bürgerbegehren“ sind, nehmen wir ebenfalls ernst!

Beim Bürgerbegehren gegen die Bahnhofsbebauung sind seitens der Initiatoren die gesetzlichen Vorgaben leider nicht eingehalten worden. Das ist dem vom Gemeindevorstand in Auftrag gegebenen Gutachten einer Frankfurter Anwaltskanzlei zu entnehmen[1]. Obwohl die SPD-Fraktion dem Inhalt dieses Gutachtens zustimmt, haben wir beschlossen, dem Bürgerbegehren eine zweite Chance einzuräumen.

Die Fraktion Fuchs hatte einen Antrag eingebracht, ein zweites Gutachten beim

Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) einzuholen.

Leider war dieser Antrag überhäuft mit Unterstellungen und Vorwürfen an die Verwaltung.

Wir haben deshalb einen Änderungsantrag gestellt, um ein detailliertes Rechtsgutachten beim HSGB rechtzeitig vor dem 09.02.2020 einzuholen, bei dem die Verwaltung von sich aus alle hilfreichen Unterlagen zur Verfügung stellt und das Gutachten durch Auskünfte aktiv unterstützt. Dieser Teil unseres Antrages wurde nahezu einstimmig angenommen.

Das ist erfreulich, weil damit erreicht wurde, die Gräben zwischen den Fraktionen zu glätten.

Unser Antrag hatte noch einen weiteren Teil, in dem wir konsequentes Handeln bei einem eindeutigen Ergebnis gefordert haben. Ein eindeutiges Ergebnis läge vor, wenn beide Gutachten zu dem Ergebnis kämen, dass das Bürgerbegehren in der eingereichten Form unzulässig ist. Für diesen Fall sollten die Befürworter des Antrags jetzt schon ihre Bereitschaft erklären, das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen und auf eine Klage zu verzichten. Außer der Gemeindevertreterin und den Gemeindevertretern der SPD wollte sich aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand festlegen, was sie oder er im Februar entscheidet. Schade!

Karl-Hermann Breyer und Dieter Heymann

SPD-Fraktion Mühltal

 

[1]www.gemeinde-muehltal.de

       Rats- und Infosystem Recherche  51.Sitzung der GVE v. 10.11.20 Vorlage 2020/210  Anlagen

 
 

Unser Landtagsabgeordneter

Bijan Kaffenberger

Unser Bundestagsabgeordneter

Andreas Larem

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